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Reform der Grundsteuer Rheinland-Pfalz – Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung

Reform der Grundsteuer Rheinland-Pfalz – Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung. 2022 ist das Jahr in dem die Grundsteuerreform Rheinland-Pfalz konkrete Gestalt annimmt. Für die sogenannte Hauptfeststellung dient als Stichtag der 01.01.2022. Zu diesem Tag sind die Grundsteuerwerte von den Finanzämtern neu zu ermitteln. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer in Deutschland dann die neue Grundsteuer bezahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Regelungen zur gegenwärtigen Grundsteuer weiter angewendet. Das Bundesverfassungsgericht traf diese Entscheidung am 10.04.2018. In diesem Urteil wurde die Bemessungsgrundlage, die sogenannten Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft, weil sie nicht mehr die tatsächlichen Wertverhältnisse widerspiegeln. Dies hat in den Augen der Richter eine ungleiche Besteuerung der Grundstücke zur Folge. Die neue Grundsteuer soll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.

Ab dem 01.07.2022 kommt auf Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer einiges an Arbeit zu. Die Grundsteuer wird neu berechnet und aus diesem Grund müssen Eigentümer von Grundstücken sowie Wohneinheiten eine Grundsteuererklärung, auch Feststellungserklärung genannt, beim Finanzamt digital einreichen.

Bei Problemen zur Reform der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz helfen wir gerne. Dazu senden Sie bitte eine E-Mail an rheinland-pfalz@grundsteuer.haus oder benutzen direkt das folgende Formular:

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    Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung bei Reform der Grundsteuer Rheinland-Pfalz

    Die Bedeutung der Reform der Grundsteuer Rheinland-Pfalz

    Für die Kommunen und Städte in Rheinland-Pfalz zählt die Grundsteuer als wichtigste Einnahmequelle. Während der Corona-Krise deckte diese in etwa 15 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen ab. Die Einnahmen aus der Grundsteuer werden z. B. für Investitionen in Kindergärten, Schulen, Schwimmbäder oder auch Straßenausbauten genutzt. In Rheinland-Pfalz betrug das Aufkommen für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliches Vermögen) im vergangenen Jahr 19 Millionen Euro und bei der Grundsteuer B (für bebauten und unbebauten Grundbesitz) waren es schon 606 Millionen Euro. Schuldner der Grundsteuer sind die jeweiligen Grundstücks- und Immobilienbesitzer.

    Im Falle von Vermietungen kann der Vermieter die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

    Deshalb wird die Grundsteuer in Rheinland-Pfalz neu berechnet

    Die Reform der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz beruht auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. In diesem Urteil wurde eine Neuregelung gefordert, weil die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten aus dem Jahr 1964 bestimmten. Ab dem Jahr 2025 wird nun ein neuer Rechenweg eingeschlagen. Im Vorfeld müssen aber bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

    So viele Grundstücke sind in Rheinland-Pfalz von der Grundsteuerreform betroffen

    In Rheinland-Pfalz müssen bis Mitte 2024 rund 2,5 Millionen Grundstücke von den Finanzämtern neu bewertet werden. Unter diese Neubewertung fallen ebenfalls die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

    So läuft die Grundsteuerreform Rheinland-Pfalz ab

    Selbst wenn die Reform der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz erst im Jahr 2025 rechtskräftig wird, sind schon heute alle Grundbesitzer dazu verpflichtet, zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.01.2023 Grundsteuererklärung digital beim Finanzamt einzureichen – dies über das Online-Portal der Finanzbehörden Mein-ELSTER.

    Die Grundsteuerarten

    Es existieren drei Arten von Grundsteuern.

    Grundsteuer A:

    Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben.

    Grundsteuer B:

    Die Grundsteuer B wird auf bebaubare und bebaute Grundstücke erhoben.

    Grundsteuer C:

    Die Grundsteuer C betrifft baureife Grundstücke, um möglichen Grundstücksspekulationen entgegen zu wirken.

    Die Grundsteuer ist eine sogenannte Gemeindesteuer, d. h. das Aufkommen aus dieser Steuer steht den Städten und Kommunen zu. Ferner legen diese den Hebesatz zur Grundsteuer selbst fest.

    Berechnung der Grundsteuer

    Die Grundsteuer wird in Rheinland-Pfalz ist durch drei Faktoren bestimmt:

    Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer.

    In der neuen Berechnung wird der Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt:

    Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer.

    Auf den ersten Blick ändert sich nicht allzu viel. Es ist jedoch nicht ganz unkompliziert, den Grundsteuerwert nach dem Bundesmodell zu ermitteln. Damit die Finanzämter diesen ordnungsgemäß berechnen können, müssen die Grundeigentümer in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.01.2023 eine Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen. Hierbei handelt es sich um eine Steuererklärung für die Grundsteuer.

    Die Feststellungserklärung

    Um den Grundsteuerwert festzustellen, benötigen die Finanzämter von Immobilieneigentümern sowie Erbbauberechtigten für jede einzelne derer Immobilien eine Steuererklärung über die Grundsteuer – auch die Feststellungserklärung genannt. Für die Einreichung der Grundsteuererklärung wird den genannten Personengruppen ein Zeitraum zwischen dem 01.07.2022 und 31.01.2023 eingeräumt.

    Einreichung der Feststellungserklärung hat digital zu erfolgen

    Von Amtswegen muss die Feststellungserklärung online über das Portal Mein-ELSTER abgegeben werden. Steuerpflichtige die ihre Feststellungserklärung nicht online abgeben können, müssen die Abgabe in Papierform für rheinland-pfälzische Immobilien beim zuständigen Finanzamt beantragen und ihre Beweggründe darlegen.

    Inhalte der Feststellungserklärung Rheinland-Pfalz

    In der Feststellungserklärung für Rheinland-Pfalz müssen unter anderem folgende Daten angegeben werden:

    • Flurstück-Nummer
    • Grundbuchblatt-Nummer
    • (Einheitswert-)Aktenzeichen
    • Miteigentumsanteil
    • Grundstücksfläche
    • Bodenrichtwert
    • Wohnfläche, Nutzfläche und/oder Brutto-Grundfläche
    • Baujahr der Immobilie

    Hilfe Grundsteuererklärung Rheinland-Pfalz

    Collage mit Informationen zu Reform der Grundsteuer Rheinland-Pfalz

     

    Im Bundesland Rheinland-Pfalz leisten wir in folgenden Städten Hilfe bei der Feststellungserklärung.

    Übersicht Städte in Rheinland-Pfalz mit Grundsteuerberatung:

    • Grundsteuerberatung Alzey
    • Grundsteuererklärung Andernach
    • Hilfe bei Grundsteuer Bad Dürkheim
    • Grundsteuererklärung 2022 Bad Kreuznach
    • Feststellungserklärung Bad Neuenahr-Ahrweiler
    • Erstellung Grundsteuererklärung Bendorf
    • Grundsteuerberatung Bingen am Rhein
    • Erstellung Feststellungserklärung Bitburg
    • Hilfe bei Feststellungserklärung Boppard
    • Unterstützung bei Grundsteuer Frankenthal (Pfalz)
    • Grundsteuerberatung Germersheim
    • Grundsteuererklärung Haßloch
    • Hilfe bei Grundsteuer Idar-Oberstein
    • Grundsteuererklärung 2022 Ingelheim am Rhein
    • Feststellungserklärung Kaiserslautern
    • Grundsteuer Hilfe Koblenz
    • Beratung bei Grundsteuer Konz
    • Hilfe bei Grundsteuer Lahnstein
    • Grundsteuerhilfe Landau in der Pfalz
    • Beratung und Hilfe Grundsteuer Ludwigshafen am Rhein
    • Grundsteuererklärung Beratung Mainz
    • Erstellung Feststellungserklärung Mayen
    • Grundsteuererklärung Hilfe Neustadt an der Weinstraße
    • Feststellungserklärung Hilfe Neuwied
    • Beratung bei Grundsteuererklärung Pirmasens
    • Grundsteuer Beratung Remagen
    • Feststellungserklärung Beratung Schifferstadt
    • Beratung bei Feststellungserklärung Sinzig
    • Hilfe bei Grundsteuererklärung Speyer
    • Beratung bei Grundsteuererklärung Trier
    • Hilfe bei Erklärung der Grundsteuer Wittlich
    • Beratung bei Feststellungserklärung Worms
    • Unterstützung bei Grundsteuererklärung Wörth am Rhein
    • Hilfe bei Feststellungserklärung Zweibrücken

    Besitzen Sie Grundsteück oder Wohneinheiten in anderen Bundesländern? In diesem Fall finden Sie jetzt eine Übersicht, wo wir Ihnen ebenfalls bei der Feststellungserklärung helfen:

    Sind noch Fragen zur Reform der Grundsteuer Rheinland-Pfalz ungeklärt? In diesem Fall nutzen Sie doch bitte unser Kontaktformular für Fragen zu Feststellungserklärung. Werfen Sie bei Bedarf auch einen Blick auf unsere Website Grundsteuer Deutschland.

    Informationen zu Rheinland-Pfalz liefert Wikipedia:

    Rheinland-Pfalz [ˈʁaɪ̯nlantˈp͡falt͡s] (Ländercode RP, Abkürzung RP oder RLP) ist eine parlamentarische Republik und ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Es entstand 1946 durch die Vereinigung des südlichen Teils der preußischen Rheinprovinz, des bayerischen Regierungsbezirks Pfalz sowie westlicher Teile Hessens (wie Rheinhessen).

    Gibt es noch etwas, dass Sie zur Reform der Grundsteuer Rheinland-Pfalz loswerden möchten? Dann gerne per Kontaktformular.

    Die Grundsteuer-Startseite beantwortet weitere Fragen rund um die Reform der Grundsteuer Rheinland-Pfalz sowie bundesweit.

    Für Sie alles Liebe & Gute!

    Unterschrift Sigurd Warschkow – Rechtsanwalt und Grundsteuer-Berater

    Sigurd Warschkow
    (Rechtsanwalt und Grundsteuer-Berater Rheinland-Pfalz)

    Fragen und Antworten Reform der Grundsteuer Rheinland-Pfalz

    Welche Angaben werden von Grundsteuerpflichtigen in Rheinland-Pfalz verlangt?
    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Vom Finanzamt werden Angaben zur Lage des Grundstücks (einschließlich Gemarkung und Flurstück), Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche und falls zutreffend Grundstücks- oder Gebäudeart sowie das Baujahr abgefragt.

    Wie soll Erklärung die Erklärung zur Grundsteuer eingereicht werden?
    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Die Feststellungserklärung muss in Rheinland-Pfalz grundsätzlich elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dies über das Online-Portal der Finanzämter Mein-Elster. Im Hinblick auf die gesetzlichen Verpflichtungen zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung werden Papiervordrucke nur in Ausnahmefällen vom Finanzamt akzeptiert.

    Wo finden Haus- und Grundstücksbesitzer in Rheinland-Pfalz Hilfe bei der Feststellungserklärung?
    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Hilfe zur Grundsteuererklärung können Sie direkt über unser Kontaktformular anfragen. Leider sind beispielsweise Lohnsteuerhilfevereine nicht zu Beratung in Grundsteuerfragen befugt. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel Lohnsteuerhilfevereine & Co. dürfen bei der Grundsteuer nicht beraten.

    Was wird mit der Grundsteuer besteuert?
    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Steuergegenstand der Grundsteuer sind in Rheinland-Pfalz die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie die Grundstücke des Grundvermögens. Beispiele hierfür sind unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke, Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, das Erbbaurecht sowie das Wohnungs- bzw. Teileigentum.

    Welches Finanzamt ist für die Feststellung des Einheitswerts verantwortlich?
    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Zuständig für die förmliche Feststellung des Einheitswerts als Verwaltungsakt ist das sogenannte Lagefinanzamt. Hierunter versteht man das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück fällt.

    Für welchen Zeitraum wird die Grundsteuer festgesetzt?
    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Im Normalfall wird die Grundsteuer für ein Kalenderjahr festgesetzt. Für den Fall, dass der Hebesatz für länger als ein Jahr gilt, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch für mehrere Jahre festsetzen. Dies fällt unter Dauerwirkung der Steuerfestsetzung.

    Zu welchem Zeitpunkt und an wen ist die Grundsteuer zu zahlen?
    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Die Grundsteuer wird vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Durch einen Antrag des Steuerpflichtigen kann die Grundsteuer auch zum 1. Juli eines Jahres in einem Betrag beglichen werden. Empfänger der Grundsteuer ist die Gemeinde in deren Ertragshoheit das Grundstück liegt. Denn somit stehet dieser das Steueraufkommen an der Grundsteuer zu.