Grundsteuer-Erklärung Böhlen – professionelle und preisgünstige Beratung durch Experten. Im Jahr 2022 startet die Realisierung der Reform der Grundsteuer: Ab dem 01. Juli 2022 werden schrittweise die Grundsteuerwerte zeitgemäß festgelegt. Zu diesem Zweck müssen jedwede Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer in der BRD zwischen dem 01. Juli 2022 und 31. Januar 2023 eine aktuelle Grundsteuererklärung für Wohnungen und Häuser beim Finanzamt einreichen. Die Einreichung muss digital geschehen – bemühen Sie sich optimalerweise umgehend ums dafür vorgeschriebene Elster-Benutzerkonto oder wir übernehmen das für Sie in Böhlen. Erfahren Sie sofort alles Essentielle zu den Themengebieten Grundsteuer 2022 & Grundsteuererklärung Sachsen. Mit Vergnügen helfen wir Ihnen bei der Erklärung zur Grundsteuer 2022 – auch in sonstigen Gegenden & deutschlandweit.
Grundsteuer-Erklärung Böhlen – zuverlässige und kostengünstige Beratung durch Fachmann
Unterstützung Grundsteuer-Erklärung Böhlen
Kommen Sie einfach zum Thema Grundsteuer-Erklärung Böhlen auf uns zu. Selbstverständlich begleiten wir Sie bei Ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts 2022.
Nutzen Sie dafür bequem das nachfolgende E-Mail-Postfach boehlen@grundsteuer.haus oder als Alternative das Anfrage Formular:
Kontrollliste sowie Vorgehensweise Grundsteuer Böhlen
Für die perfekte Bearbeitung der Grundsteuer-Erklärung Böhlen brauchen wir verschiedene Unterlagen.
To Do Liste Grundsteuererklärung Böhlen:
- Herstellungsjahr und gegebenenfalls Jahr einer etwaigen umfänglichen Sanierung
- Grundstücksfläche
- Grundbuchinformationen (u.a. Flurstück, Grundbuchblatt sowie Gemarkung)
- Bei verschiedenen Eigentümern: Daten zu den entsprechenden Besitzverhältnissen
- Wohnfläche
- Grundstückart
- Das Aktenzeichen (siehe Grundsteuerbescheid sowie Informationsschreiben des Finanzamts im Juni 2022)
- Bodenrichtwert
- Wohnsitz
Falls Sie bei dem einen bzw. anderem Punkt nicht weiterkommen, kontaktieren Sie direkt Ihren Grundsteuer-Experten in Böhlen. Natürlich helfen wir Ihnen bei Ihrer Grundsteuererklärung 2022. Wenn Sie mehr zum Thema Grundstücksteuer in Sachsen wissen wollen, besuchen Sie doch unsere Homepage.
In diesem Zusammenhang noch einige abschließende Hinweise:
Wir realisieren nicht nur Ihre Grundsteuer-Erklärung Böhlen, sondern gleichermaßen in ganz Deutschland. Ebenso bemühen wir uns um die Erklärung zur Grundsteuer 2022 in Plauen, Ihre Grundsteuererklärung 2022 Dohna beziehungsweise die Grundsteuererklärung 2022 in Döbeln. Dazukommt, dass für die Grundsteuererklärung Elster erforderlich ist.
Folgendes verfasste Böhlen mittendrin in Sachen Erklärung zur Grundsteuer in Böhlen:
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein.
Falls Sie weitergehende Unklarheiten zum Themenkreis Feststellungserklärung 2022 Böhlen innehaben, sind wir Ihnen selbstredend behilflich – qualifiziert & günstig. Nutzen Sie einfach die folgende E-Mail-Adresse boehlen@grundsteuer.haus sowie unser Grundsteuer-Anfrage-Formular.
Mehr Infos finden Sie auch in den folgenden Beiträgen:
- Lohnsteuerhilfevereine & Co. dürfen bei der Grundsteuer nicht beraten
- Hilfe und Beratung Grundsteuer – Ihre Grundsteuererklärung schnell, kostengünstig und rechtssicher
So, nun freue ich mich auf Ihre Mail und verbleibe mit besten Grüßen!
Sigurd Warschkow
(Rechtsanwalt und Grundsteuer-Berater Böhlen)
FAQ zum Thema Grundsteuer Böhlen
Welche Informationen werden für den Beratungstermin benötigt?

Für den Beratungstermin für die Grundsteuererklärung sind für gewöhnlich folgende Infos nützlich: Grundbuchinformationen (u.a. Flurstück, Grundbuchblatt und Gemarkung), Grundstückart, Das Aktenzeichen (siehe Grundsteuerbescheid sowie Informationsschreiben des Finanzamts im Juni 2022), Wohnsitz, Grundstücksfläche, bei verschiedenen Eigentümern: Infos zu den jeweiligen Besitzverhältnissen, Bodenrichtwert, Baujahr und gegebenenfalls Jahr einer Kernsanierung und die Wohnfläche.