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Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern – Hilfe & Beratung zur Grundsteuerreform

Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern – Hilfe & Beratung zur Grundsteuerreform. Im Mai 2022 wurden durch die Finanzverwaltung alle grundsteuerpflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer mit Grundbesitz in Mecklenburg-Vorpommern Informationsschreiben zur Erklärungsabgabe für die Erhebung der Grundsteuer zugestellt. Mit einem Steueraufkommen von ca. 200 Millionen Euro stellt die Grundsteuer für die Städte- und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern eine der größten Einnahmequellen dar. Gegenwärtig kommt die Reform der Grundsteuer zum Tragen. Deutschlandweit betrifft diese ca. 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten – bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind betroffen. In Mecklenburg-Vorpommern betrifft die Grundsteuerreform in etwa 1,2 Millionen Immobilien und Grundstücke. Damit dürfte diese Reform der Grundsteuer eines der größten Projekte der deutschen Steuerverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahrzehnten darstellen. Schon in 2022 ist die Grundsteuerreform in allen Bundesländern umzusetzen, damit die Städte und Gemeinden ab 2025 die neue Grundsteuer erheben können.

Ab dem 01.07.2022 startet die Umsetzung der Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern.  Ab diesem Datum kann jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer zur Neubewertung des Grundbesitzes die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch einreichen. Aus dem kann wird bis zum 31.01.2023 ein Muss, d. h. die der Zeitraum für die Einreichung der Feststellungserklärung ist auf die Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.01.2023 terminiert. Fristverlängerungen sind nicht vorgesehen.

Sollten Sie Probleme bei Ihrer Grundsteuererklärung in Mecklenburg-Vorpommern haben kommen Sie gerne auf uns zu. Senden Sie hierzu einfach eine E-Mail an mecklenburg-vorpommern@grundsteuer.haus oder benutzen Sie das nachfolgende Formular:

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    Die Angaben, die Sie in dieses Formular eingeben, werden zur Bearbeitung der Anfrage erhoben und verarbeitet. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung gelöscht sofern nicht anderweitige Bestimmungen die Aufbewahrung erforderlich machen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Stimmen Sie den Bedingungen zu?

    Hintergründe zur Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern sowie zur Grundsteuerreform Allgemein

    Mit Stichtag 01.01.2022 wird durch Finanzämter der Grundsteuerwert neu festgestellt. So will es das Grundsteuer-Reformgesetz. In Mecklenburg-Vorpommern wird für die Ermittlung des Grundsteuerrechts das Bundesmodell angewendet. Die Finanzämter ermitteln für jedes Grundstück den aktuellen Grundsteuerwert, um den Grundsteuermessbetrag festzulegen. Zum 01.01.2025 erheben dann die Städte und Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns mit ihrem individuellen Hebesatz die Grundsteuer nach neuer Rechtsprechung.

    Sämtliche Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind im Rahmen der Neubewertung verpflichtet eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für ihr Grundeigentum beim Finanzamt digital einzureichen. Die entsprechende Steuererklärung wurde jedoch nicht auf den 01.01.2022 datiert, sondern muss im 2. Halbjahr 2022 abgegeben werden. Anhand der gesetzlichen Regelung muss die Erklärung zur Grundsteuer grundsätzlich elektronisch per ELSTER stattfinden. Dies im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.01.2023.

    Warum kommt die neue Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern überhaupt?

    Mit Urteil vom 10.04.2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Einheitsbewertung von Grundvermögen, mit welcher die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ermittelt werden, mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist. Zwar räumt das Grundgesetz dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Bewertungsvorschriften einen gewissen Spielraum ein, aber das Bewertungssystem von Wirtschaftsgütern sollte in einer gesunden Relation zueinanderstehen. Bisher hielt der deutsche Gesetzgeber an dem Hauptfeststellungspunkt der Einheitsbewertung von Grundvermögen aus dem Jahr 1964 fest. Diese Haltung zog umfassende Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen nach sich, für welche nicht zureichend Gerechtfertigt werden konnte.

    Das Gericht setzte dem Gesetzgeber für eine Neuregelung der Bewertung des Grundvermögens eine Frist bis Ende 2019. Durch das Grundsteuer-Reformgesetz schuf der Gesetzgeber 2019 eine Neuregelung des Grundsteuer- und des Bewertungsrechts. Hierbei räumte dieser den Bundesländern mit der Öffnungsklausel die Option ein, eine abweichende landesgesetzliche Regelung durchzusetzen. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern entschied sich gegen ein eigenes Landesgesetz, d. h. es wendet die bundesgesetzlichen Regelungen an.

    Die Grundzüge des Bundesmodells grob erklärt

    Das Bundesmodell ist in der Methodik an das bisherige Recht der Einheitsbewertung angelehnt. Allerdings wurde das Verfahren vereinfacht. Hinzukommend wurden die Wertverhältnisse auf den Stichtag 01.01.2022 aktualisiert. Von nun an beträgt der Hauptveranlagungszeitraum sieben Jahre, d. h. das alle sieben Jahre eine neue Hauptveranlagung erfolgt. Die grundlegende Struktur der Ermittlung der Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern bleibt wie sie ist.

    Die Städte und Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns ergeben die Grundsteuer auf Basis der von den Finanzämtern festgestellten Daten und des individuellen Hebesatzes in einem dreistufigen Verfahren:

    • Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt
    • Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt
    • Grundsteuerbescheid durch die Kommune

    Als Steuerpflichtiger gilt grundsätzlich der Eigentümer. In der Folge führt dies dazu, dass ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern ein Wechsel von der bisherigen Nutzerbesteuerung hin zur Eigentümerbesteuerung im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens stattfindet.

    Umsetzung der Grundsteuerreform in Mecklenburg-Vorpommern

    In Mecklenburg-Vorpommern werden im Rahmen der Grundsteuerreform ungefähr 1,2 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewertet. Dieser Umstand dürfte die Finanzbehörden vor eine Mamut-Aufgabe stellen.

    Schon im Mai 2022 erhielten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Mecklenburg-Vorpommern ein Informationsschreiben vom zuständigen Finanzamt. Darin wurden das Aktenzeichen, unter dem die Erklärung abzugeben ist sowie Hinweise rund um die Erklärungsabgabe zur Grundsteuer kundgetan.

    Um die große Anzahl an zusätzlichen Steuererklärungen zu bewältigen soll die Grundsteuerreform Mecklenburg-Vorpommern automatisiert erfolgen, d. h. die Grundsteuererklärung muss online per Mein-Elster eingereicht werden. Der Zeitraum für die elektronische Erklärungsabgabe liegt zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.01.2023.

    Feststellungserklärung Mecklenburg-Vorpommern – Hilfe & Beratung

    Grafik mit wichtigen Daten zur Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern

     

    In Mecklenburg-Vorpommern helfen wir Ihnen in Sachen Grundsteuer u. a. in den nachfolgend geannten Städten:

    • Hilfe bei Feststellungserklärung Admannshagen-Bargeshagen
    • Unterstützung bei Grundsteuer Ahrenshagen-Daskow
    • Grundsteuererklärung Beratung Altentreptow
    • Erstellung Feststellungserklärung Anklam
    • Grundsteuererklärung Hilfe Bad Doberan
    • Feststellungserklärung Hilfe Bad Kleinen
    • Beratung bei Grundsteuererklärung Bad Sülze
    • Grundsteuer Beratung Banzkow
    • Feststellungserklärung Beratung Barth
    • Beratung bei Feststellungserklärung Bentwisch
    • Hilfe bei Grundsteuererklärung Bergen auf Rügen
    • Beratung bei Grundsteuererklärung Binz
    • Hilfe bei Erklärung der Grundsteuer Blankensee
    • Beratung bei Feststellungserklärung Bobitz
    • Unterstützung bei Grundsteuererklärung Boizenburg/Elbe
    • Grundsteuerberatung Boltenhagen
    • Grundsteuererklärung Broderstorf
    • Hilfe bei Grundsteuer Brüel
    • Grundsteuererklärung 2022 Brüsewitz
    • Feststellungserklärung Burg Stargard
    • Erstellung Grundsteuererklärung Börgerende-Rethwisch
    • Grundsteuerberatung Bützow
    • Erstellung Feststellungserklärung Crivitz
    • Hilfe bei Feststellungserklärung Dargun
    • Unterstützung bei Grundsteuer Dassow
    • Grundsteuererklärung Beratung Demmin
    • Erstellung Feststellungserklärung Dobin am See
    • Grundsteuererklärung Hilfe Dorf Mecklenburg
    • Feststellungserklärung Hilfe Ducherow
    • Beratung bei Grundsteuererklärung Dummerstorf
    • Grundsteuer Beratung Dömitz
    • Feststellungserklärung Beratung Eggesin
    • Beratung bei Feststellungserklärung Elmenhorst/Lichtenhagen
    • Hilfe bei Grundsteuererklärung Feldberger Seenlandschaft
    • Beratung bei Grundsteuererklärung Ferdinandshof
    • Hilfe bei Erklärung der Grundsteuer Friedland
    • Beratung bei Feststellungserklärung Gadebusch
    • Grundsteuererklärung Hilfe Garz/Rügen
    • Feststellungserklärung Hilfe Gelbensande
    • Beratung bei Grundsteuererklärung Gnoien
    • Grundsteuer Beratung Goldberg
    • Feststellungserklärung Beratung Graal-Müritz
    • Beratung bei Feststellungserklärung Grabow
    • Hilfe bei Grundsteuererklärung Greifswald
    • Beratung bei Grundsteuererklärung Grevesmühlen
    • Hilfe bei Erklärung der Grundsteuer Grimmen
    • Beratung bei Feststellungserklärung Gägelow
    • Unterstützung bei Grundsteuererklärung Gützkow
    • Hilfe bei Feststellungserklärung Hagenow
    • Grundsteuer Hilfe Heringsdorf
    • Beratung bei Grundsteuer Jarmen
    • Hilfe bei Grundsteuer Jatznick
    • Grundsteuerhilfe Kalkhorst
    • Beratung und Hilfe Grundsteuer Karlshagen
    • Grundsteuerberatung Klütz
    • Grundsteuererklärung Koserow
    • Hilfe bei Grundsteuer Krakow am See
    • Grundsteuererklärung 2022 Kramerhof
    • Feststellungserklärung Kritzmow
    • Erstellung Grundsteuererklärung Kröpelin
    • Grundsteuerberatung Kröslin
    • Erstellung Feststellungserklärung Kühlungsborn
    • Hilfe bei Feststellungserklärung Laage
    • Unterstützung bei Grundsteuer Lalendorf
    • Grundsteuererklärung Beratung Lambrechtshagen
    • Erstellung Feststellungserklärung Leezen
    • Grundsteuererklärung Hilfe Loitz
    • Feststellungserklärung Hilfe Lubmin
    • Beratung bei Grundsteuererklärung Ludwigslust
    • Grundsteuer Beratung Löcknitz
    • Feststellungserklärung Beratung Lübtheen
    • Beratung bei Feststellungserklärung Lübz
    • Hilfe bei Grundsteuererklärung Lüdersdorf
    • Feststellungserklärung Lüdershagen
    • Beratung bei Grundsteuererklärung Malchin
    • Hilfe bei Erklärung der Grundsteuer Malchow
    • Beratung bei Feststellungserklärung Marlow
    • Unterstützung bei Grundsteuererklärung Mirow
    • Hilfe bei Feststellungserklärung Neu Kaliß
    • Grundsteuer Hilfe Neubrandenburg
    • Beratung bei Grundsteuer Neubukow
    • Hilfe bei Grundsteuer Neuburg
    • Grundsteuerhilfe Neuenkirchen
    • Beratung und Hilfe Grundsteuer Neukalen
    • Unterstützung bei Grundsteuer Neukloster
    • Grundsteuererklärung Beratung Neustadt-Glewe
    • Erstellung Feststellungserklärung Neustrelitz
    • Grundsteuererklärung Hilfe Nienhagen
    • Feststellungserklärung Hilfe Niepars
    • Beratung bei Grundsteuererklärung Ostseebad Insel Poel
    • Grundsteuer Beratung Pampow
    • Feststellungserklärung Beratung Papendorf
    • Beratung bei Feststellungserklärung Parchim
    • Hilfe bei Grundsteuererklärung Pasewalk
    • Beratung bei Grundsteuererklärung Penkun
    • Hilfe bei Erklärung der Grundsteuer Penzlin
    • Beratung bei Feststellungserklärung Pinnow
    • Unterstützung bei Grundsteuererklärung Plate
    • Feststellungserklärung Beratung Plau am See
    • Beratung bei Feststellungserklärung Prohn
    • Hilfe bei Grundsteuererklärung Putbus
    • Beratung bei Grundsteuererklärung Rastow
    • Hilfe bei Erklärung der Grundsteuer Rechlin
    • Beratung bei Feststellungserklärung Rehna
    • Unterstützung bei Grundsteuererklärung Rerik
    • Hilfe bei Feststellungserklärung Ribnitz-Damgarten
    • Grundsteuer Hilfe Roggentin
    • Beratung bei Grundsteuer Rostock
    • Hilfe bei Grundsteuer Ruhner Berge
    • Feststellungserklärung Beratung Röbel/Müritz
    • Beratung bei Feststellungserklärung Rövershagen
    • Hilfe bei Grundsteuererklärung Sagard
    • Beratung bei Grundsteuererklärung Samtens
    • Hilfe bei Erklärung der Grundsteuer Sanitz
    • Beratung bei Feststellungserklärung Sassnitz
    • Unterstützung bei Grundsteuererklärung Satow
    • Hilfe bei Feststellungserklärung Schwaan
    • Grundsteuer Hilfe Schwerin
    • Beratung bei Grundsteuer Schönberg
    • Hilfe bei Grundsteuer Sellin
    • Grundsteuerberatung Selmsdorf
    • Grundsteuererklärung Stavenhagen
    • Hilfe bei Grundsteuer Steinhagen
    • Grundsteuererklärung 2022 Stepenitztal
    • Feststellungserklärung Sternberg
    • Erstellung Grundsteuererklärung Stralsund
    • Grundsteuerberatung Strasburg
    • Erstellung Feststellungserklärung Sundhagen
    • Hilfe bei Feststellungserklärung Süderholz
    • Unterstützung bei Grundsteuer Tessin
    • Grundsteuererklärung Beratung Teterow
    • Erstellung Feststellungserklärung Torgelow
    • Hilfe bei Grundsteuererklärung Tribsees
    • Feststellungserklärung Hilfe Ueckermünde
    • Beratung bei Grundsteuererklärung Usedom
    • Grundsteuer Beratung Velgast
    • Feststellungserklärung Beratung Vellahn
    • Beratung bei Feststellungserklärung Waren (Müritz)
    • Hilfe bei Grundsteuererklärung Warin
    • Beratung bei Grundsteuererklärung Weitenhagen
    • Hilfe bei Erklärung der Grundsteuer Wesenberg
    • Beratung bei Feststellungserklärung Wismar
    • Unterstützung bei Grundsteuererklärung Wittenburg
    • Hilfe bei Feststellungserklärung Wittendörp
    • Grundsteuer Hilfe Wittenförden
    • Beratung bei Grundsteuer Woldegk
    • Hilfe bei Grundsteuer Wolgast
    • Grundsteuerhilfe Zarrentin am Schaalsee
    • Beratung und Hilfe Grundsteuer Zingst
    • Hilfe bei Grundsteuererklärung Zinnowitz

    Daten und Fakten zu Mecklenburg-Vorpommern liefert Wikipedia:

    Mecklenburg-Vorpommern [ˈmeːklənbʊʁk ˈfoːɐ̯pʰɔmɐn] (niederdeutsch Mäkelborg-Vörpommern[6] [‘mɛːkl̩bɔɾx fœæ̯’pɔmmæn], Abkürzung MV) ist ein Land im Nordosten Deutschlands im Zentrum des südlichen Ostseeraumes. Es grenzt im Norden an die Ostsee, im Westen an Schleswig-Holstein und Niedersachsen, im Süden an Brandenburg und im Osten an die Woiwodschaft Westpommern der Republik Polen. Mecklenburg-Vorpommern ist das am dünnsten besiedelte deutsche Bundesland.

    Sind alle Fragen zum Therma Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern beantwortet? Falls nein, dann senden Sie uns doch bitte eine Nachricht über unser Kontaktformular, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

    Besuchen Sie auch gerne unsere Hauptseite zur Grundsteuer, um stets auf dem laufenden zu bleiben.

    Beste Grüße & auf bald!

    Unterschrift Sigurd Warschkow – Rechtsanwalt und Grundsteuer-Berater

    Sigurd Warschkow
    (Rechtsanwalt und Grundsteuer-Berater Mecklenburg-Vorpommern)

    FAQ Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern – Hilfe & Beratung zur Grundsteuerreform

    Ab wann gilt das neue Grundsteuerrecht in Mecklenburg-Vorpommern?
    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Der Hauptfeststellungszeitpunkt für die neuen Grundsteuerwerte ist der 01.01.2022. Die Grundsteuererklärungen können elektronisch ab dem 01.07.2022 beim Finanzamt eingereicht werden. Letzter Termin zur Abgabe ist der 31.01.2023. Während der Feststellung der Grundsteuerwerte erfolgt auch eine Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge. Diese Festsetzung der Grundsteuermessbeträge ist jedoch auf den 01.01.2025 terminiert. Dieses Datum gilt als Hauptveranlagungsstichtag. Somit wird die neue Grundsteuer ab dem 01.01.2025 durchgesetzt. Bis dahin erfolgt die Berechnung der Grundsteuer auf Grundlage des alten Rechtes.

    Wie hoch ist die Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?
    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Die Höhe der Grundsteuer berechnet sich in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt: Festgestellter Einheitswert (100.000) x Grundsteuermesszahl (0,7%) x Kommunaler Hebesatz (z. B. 480%) = Grundsteuersatz.

    Wie ist das neue Recht aufgebaut?
    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Das neue Bundesrecht baut auf dem gegenwärtigen Recht der Einheitsbewertung auf. Jedoch wird das Verfahren vereinfacht. Zusätzlich werden die Wertverhältnisse den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Nach wie vor wird ein dreistufiges Verfahren angewandt: 1) Bewertung der Grundstücke (= Grundsteuerwert) 2) Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl (= Grundsteuermessbetrag) und 3) Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem jeweiligen Hebesatz der Kommune (= Grundsteuer).

    Wer unterstützt bei der Grundsteuererklärung?
    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    § 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) nennt beispielsweise die folgenden Personengruppen, welche Hilfe bei der Grundsteuererklärung leisten dürfen: Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer – Lohnsteuerhilfevereine gehören nicht dazu. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular, wenn Sie Hilfe bei Ihrer Feststellungserklärung zur Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern benötigen.