Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts Elsterwerda – rasche & intelligente Unterstützung durch Spezialisten. 2022 beginnt die Umsetzung der Grundsteuer Neuregelung: Ab dem 1.7.22 werden sukzessive die Grundsteuerwerte zeitgemäß ermittelt. Zu diesem Zweck müssen jegliche Besitzer von Immobilien hierzulande zwischen dem 01.07. und 31.01.2023 die aktuelle Feststellungserklärung für Immobilien und Grundstücke beim Finanzamt einreichen. Eine Einreichung muss von Amtswegen digital stattfinden – bemühen Sie sich idealerweise sogleich ums hierfür vorgeschriebene Elster-Konto oder wir bewerkstelligen das für Sie in Elsterwerda. Erfahren Sie jetzt alles Wesentliche zu dem Thema Grundsteuer 2022. Mit Vergnügen helfen wir Ihnen bei Ihrer Grundsteuererklärung 2022 – gleichfalls in anderen Orten und landesweit.
Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts Elsterwerda – schnelle sowie preiswerte Beratung vom Spezialisten
Hilfe Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts Elsterwerda
Kommen Sie direkt zum Thema Grundsteuer Neuregelung 2022 Elsterwerda auf uns zu. Selbstredend helfen wir Ihnen bei der Erklärung zur Grundsteuer.
Benutzen Sie dazu bitte direkt nachfolgende E-Mail-Adresse elsterwerda@grundsteuer.haus oder etwa optional dieses Kontaktfeld:
Checkliste sowie Verfahrensweise Feststellungserklärung Elsterwerda
Zu der umfänglichen Beratung Ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts Elsterwerda sind verschiedene Infos geboten.
Abhakliste Feststellungserklärung Elsterwerda:
- Wohnsitz
- Bodenrichtwert
- Bei diversen Eigentümern: Auskünfte zu den einzelnen Besitzverhältnissen
- Grundstückart
- Fläche zum Wohnen
- Grundbuchinformationen (u.a. Flurstück, Grundbuchblatt und Gemarkung)
- Baujahr sowie ggf. Jahr einer etwaigen Kernsanierung
- Grundstücksfläche
- Ihr Aktenzeichen (siehe Bescheid zur Grundsteuer sowie Informationsschreiben des Finanzamts aus Juni 2022)
Für den Fall, dass Sie bei dem einen beziehungsweise anderem Punkt nicht vorwärtskommen, kontaktieren Sie einfach Ihren Grundsteuer-Berater Elsterwerda. Gerne unterstützen wir Sie bei der Grundsteuererklärung 2022.
In diesem Zusammenhang noch einige Hinweise: Wir realisieren nicht nur Ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts Elsterwerda, sondern auch in ganz Deutschland. Gleichermaßen bemühen wir uns um die Erklärung zur Grundsteuer in Cottbus, die Feststellungserklärung in Eberswalde sowie die Erklärung zur Grundsteuer 2022 Finsterwalde. Dazukommt, dass für die Grundsteuererklärung Elster unerlässlich ist.
Dies verfasste das Blatt RBB2 bezüglich der Grundsteuererklärung Cottbus:
Weil die Grundsteuer neu berechnet wird, müssen seit Juli Grundstückbesitzer den Finanzämtern ihre Daten online übermitteln. Landwirte mit vielen Flurstücken beklagen den bürokratischen Aufwand und bekommen nun Hilfe.
Im Falle, dass Sie noch Punkte zum Thema Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts Elsterwerda haben, beraten wir Sie natürlich gerne – zuverlässig & kostengünstig. Verwenden Sie unkompliziert die nachfolgende E-Mail-Adresse elsterwerda@grundsteuer.haus sowie unser Grundsteuer-Kontaktformular.
Mehr Informationen finden Sie auch in den nachfolgenden Beiträgen:
Jetzt freue ich mich auf Ihre Mitteilung und verbleibe mit besten Grüßen!
Sigurd Warschkow
(Rechtsanwalt & Grundsteuer-Berater Elsterwerda)
FAQ rund ums Thema Erklärung zur Grundsteuer Elsterwerda
Wird die Grundsteuer nach der Reform höher oder niedriger werden?

Zur Grundsteuer Höhe Elsterwerda existieren aktuell keine exakten Infos. Da die gegenwärtige Berechnung der Grundsteuer auf dem sog. Einheitswert aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern von 1935 aufbaut, ist ein Anstieg nicht undenkbar. Kommunen bzw. das Grundsteuer Finanzamt Elsterwerda werden den jeweiligen Grundsteuer Hebesatz rechtzeitig beschließen.
Ab welchem Zeitpunkt muss ich die neue Grundsteuer in Elsterwerda zahlen?

Zum 01.01.2025 wird die neue Grundsteuerreform Inkrafttreten. Für Sie als Inhaber heißt das, dass Sie die neue Grundsteuer erst ab dem 01.01.2025 entrichten müssen. Bis zum 31.12.2024 gilt noch die alte Grundsteuer für Immobilienbesitzer in der Bundes Republik Deutschland. Bis dato ist die Grundsteuer jährlich zu bezahlen.