Neue Grundsteuer Baden-Württemberg – Die Grundsteuerreform 2022 ist da. Spätestens ab dem 01.07.2022 kommen wegen der Reform der Grundsteuer neue Pflichten auf Haus- und Wohnungseigentümer zu. Aufgrund der Grundsteuerreform müssen private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ab dem Jahr 2025 eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Doch schon in diesem Jahr, im Zeitraum zwischen dem 01.07.2022 und 31.01.2023 muss eine Grundsteuerklärung digital eingereicht werden.
Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Feststellungserklärung für Baden-Württemberg? Fall sja, senden Sie einfach eine E-Mail an baden-württemberg@grundsteuer.haus oder benutzen Sie das nachfolgende Formular:
Hintergründe neue Grundsteuer Baden-Württemberg – Die Grundsteuerreform 2022 ist da
Die Grundsteuerreform Baden-Württemberg betrifft Sie, wenn Sie Eigentum, Teileigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück besitzen.
Unter den Begriff Grundstück fallen u. a.:
- bebaute und unbebaute Grundstücke
- Wohnungs- und Teileigentum
- Bauten auf fremdem Grund und Boden
- Erbbaurechte
- Wohnungs- und Teileigentumserbbaurechte
- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Stückländereien)
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Baden-Württemberg nutzt das modifizierte Bodenwertmodell
Das Land Baden-Württemberg zieht die Öffnungsklausel und wendet ein modifiziertes Bodenwertmodell zu Berechnung der Grundsteuer an.
Trotz dem individuellen Landesmodell gilt ebenfalls das dreistufige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer. Vom Bundesmodell wird insbesondere bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes im Rahmen der Grundsteuer B abgewichen. Bei der Grundsteuer B handelt es sich um bebaute und unbebaute Grundstücke (Stufe 1). Ebenfalls wird auf abweichende Steuermesszahlen (Stufe 2) zurückgegriffen.
Hier weicht Baden-Württemberg vom Bundesmodell ab:
Stufe 1: | Grundsteuerwert | abweichende Regelung |
Stufe 2: | Steuermesszahl | abweichende Regelung |
Stufe 3: | Hebesatz |
Bezüglich der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe passt sich Baden-Württemberg weitestgehend dem Bundesmodell an.
Das müssen Sie bei der Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg beachten!
Das Finanzamt muss für jedes Grundstück eine Neubewertung durchführe. Deshalb sind Grundstückseigentümer verpflichtet für jedes Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben. Dies regelt § 22 Abs. 1 LGrStG (Landesgrundsteuergesetz). Diese Erklärung wird in Baden-Württemberg kurz Feststellungserklärung genannt.
Mieter sind nicht zur Abgabe verpflichtet, Eigentümer eines Grundstücks schon. Vorher genannte Feststellungserklärung muss in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt digital per Mein-ELSTER eingereicht werden. Die Abgabe der Grundsteuererklärung in Papierform wird nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet, und auch hier muss dann ein schriftlicher Antrag beim Finanzamt gestellte werden. Ausnahmefälle können ein fehlender Computer oder nicht vorhandener Internetzugang darstellen.
Daten die das Finanzamt für die Feststellungserklärung Baden-Württemberg benötigt
Folgende Daten benötigt das Finanzamt u. a. in Ihrer Grundsteuererklärung:
- Aktenzeichen
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Nutzungsart
Wir übernehmen gerne Ihre Feststellungserklärung bzgl. neue Grundsteuer Baden-Württemberg für Sie.
Feststellungserklärung Baden-Württemberg – Hilfe & Beratung
Auswahl von Städten in denen wir die Grundsteuererklärung für Sie erledigen:
- Grundsteuerberatung Aalen
- Erstellung Feststellungserklärung Achern
- Hilfe bei Feststellungserklärung Albstadt
- Unterstützung bei Grundsteuer Backnang
- Grundsteuererklärung Beratung Bad Krozingen
- Erstellung Feststellungserklärung Bad Mergentheim
- Grundsteuererklärung Hilfe Bad Rappenau
- Feststellungserklärung Hilfe Bad Waldsee
- Beratung bei Grundsteuererklärung Baden-Baden
- Grundsteuer Beratung Balingen
- Feststellungserklärung Beratung Biberach an der Riß
- Beratung bei Feststellungserklärung Bietigheim-Bissingen
- Hilfe bei Grundsteuererklärung Böblingen
- Beratung bei Grundsteuererklärung Bretten
- Hilfe bei Erklärung der Grundsteuer Bruchsal
- Beratung bei Feststellungserklärung Bühl
- Unterstützung bei Grundsteuererklärung Calw
- Hilfe bei Feststellungserklärung Crailsheim
- Grundsteuer Hilfe Ditzingen
- Beratung bei Grundsteuer Donaueschingen
- Hilfe bei Grundsteuer Ehingen
- Grundsteuerhilfe Eislingen/Fils
- Beratung und Hilfe Grundsteuer Ellwangen (Jagst)
- Hilfe bei Feststellungserklärung Emmendingen
- Grundsteuer Hilfe Eppingen
- Beratung bei Grundsteuer Esslingen
- Hilfe bei Grundsteuer Ettlingen
- Grundsteuerhilfe Fellbach
- Beratung und Hilfe Grundsteuer Filderstadt
- Grundsteuerberatung Freiburg im Breisgau
- Grundsteuererklärung Freudenstadt
- Hilfe bei Grundsteuer Friedrichshafen
- Grundsteuererklärung 2022 Gaggenau
- Feststellungserklärung Geislingen an der Steige
- Erstellung Grundsteuererklärung Gerlingen
- Grundsteuerberatung Giengen an der Brenz
- Erstellung Feststellungserklärung Göppingen
- Hilfe bei Feststellungserklärung Heidelberg
- Unterstützung bei Grundsteuer Heidenheim an der Brenz
- Grundsteuererklärung Beratung Heilbronn
- Erstellung Feststellungserklärung Herrenberg
- Grundsteuererklärung Hilfe Hockenheim
- Feststellungserklärung Hilfe Horb am Neckar
- Beratung bei Grundsteuererklärung Karlsruhe
- Grundsteuer Beratung Kehl
- Feststellungserklärung Beratung Kirchheim unter Teck
- Beratung bei Feststellungserklärung Konstanz
- Hilfe bei Grundsteuererklärung Korntal-Münchingen
- Beratung bei Grundsteuererklärung Kornwestheim
- Hilfe bei Erklärung der Grundsteuer Lahr/Schwarzwald
- Beratung bei Feststellungserklärung Laupheim
- Unterstützung bei Grundsteuererklärung Leimen
- Hilfe bei Feststellungserklärung Leinfelden-Echterdingen
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- Unterstützung bei Grundsteuererklärung Waldkirch
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- Beratung bei Grundsteuer Weil am Rhein
- Hilfe bei Grundsteuer Weingarten
- Grundsteuerhilfe Weinheim
- Beratung und Hilfe Grundsteuer Weinstadt
- Hilfe bei Erklärung der Grundsteuer Wertheim
- Beratung bei Feststellungserklärung Wiesloch
- Unterstützung bei Grundsteuererklärung Winnenden
Ergänzende Informationen über Baden-Württemberg liefert Wikipedia:
Baden-Württemberg [ˌbaːdn̩ˈvʏrtəmbɛrk] (Abkürzung BW; amtlich Land Baden-Württemberg) ist ein Land im Südwesten von Deutschland. Gemäß seiner Verfassung hat es die Staatsform einer parlamentarischen Republik und ist ein teilsouveräner Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland. Das Land wurde 1952 durch Zusammenschluss der kurzlebigen Nachkriegsländer Württemberg-Baden, (Süd-)Baden und Württemberg-Hohenzollern gegründet und befindet sich somit in der Tradition der alten Länder Baden und Württemberg mit Einschluss der Hohenzollernschen Lande.
Grundsteuerhilfe gibt es auch in anderen Bundesländern
Möglicherweise besitzen Sie Immobilien in mehreren Bundesländern, was unterschiedliche Grundsteuererklärungen nach sich zieht. Hier können wir Abhilfe schaffen. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.
Übersicht von Bundesländern in denen wir die Feststellungserklärungen zur Grundsteuer anfertigen:
- Grundsteuer Bayern
- Feststellungserklärung Berlin
- Grundsteuererklärung Brandenburg
- Erklärung zur Grundsteuer Bremen
- Erklärung zur Grundsteuer Hamburg
- Grundsteuererklärung Hessen
- Feststellungserklärung Mecklenburg-Vorpommern
- Grundsteuer berechnen Niedersachsen
- Grundsteuer Nordrhein-Westfalen
- Erklärung zur Grundsteuer Rheinland-Pfalz
- Feststellungserklärung Saarland
- Grundsteuer berechnen Sachsen
- Grundsteuer Sachsen-Anhalt
- Feststellungserklärung Schleswig-Holstein
- Grundsteuer berechnen Thüringen
Besuchen Sie auch unsere Bundesländer Übersicht zur Grundsteuer Deutschland.
Ich hoffe, dass alle Fragen bzgl. neue Grundsteuer Baden-Württemberg ausgiebig beantwortet wurden? Im negativen Fall, benutzen Sie bitte einfach unser Kontaktformular. Gerne helfen wir Ihnen dann weiter.
Auf unserer Startseite zur Grundsteuer gibt es im Übrigen viele weitere Antworten auf Fragen rund um die Thematik neue Grundsteuer Baden-Württemberg.
Beste Grüße & auf bald!
Sigurd Warschkow
(Rechtsanwalt und Grundsteuer-Berater Baden-Württemberg)
FAQ – Neue Grundsteuer Baden-Württemberg
Wie berechnet sich die neue Grundsteuer Baden-Württemberg?

Im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg wurde die Grundsteuer A ähnlich wie im Bundesgesetz geregelt. Was die Grundsteuer B angeht kommt das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell zum Tragen. Das heißt für Steuerpflichtige, dass sich Bewertung für die Grundsteuer B in Zukunft aus dem Bodenwert ableitet. Hierfür werden allen voran zwei Faktoren herangezogen: 1) die Grundstücksfläche und 2) der Bodenrichtwert. Die beiden Werte werden miteinander multipliziert. Als Ergebnis steht der sogenannte Grundsteuerwert (bis dato Einheitswert). Dieses Ergebnis muss nun noch mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert werden. Dabei heraus kommt der Grundsteuermessbetrag. Jetzt wendet die Gemeinde ihren Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag an, um schlussendlich die zu zahlende Grundsteuer zu ermitteln. Die konkrete Formel lautet: Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde.