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Grundsteuer 2022 Lutherstadt Wittenberg – professionelle sowie kostengünstige Unterstützung durch Fachmann

Grundsteuer 2022 Lutherstadt Wittenberg – professionelle sowie kostengünstige Unterstützung durch Fachmann. Dieses Jahr beginnt die Realisierung der Reform der Grundsteuer: Mit Stichtag 01. Juli 2022 werden sukzessive die Grundsteuerwerte neu festgelegt. Hierzu müssen alle Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer in der BRD vom 01. Juli bis zum 31.01.2023 eine aktuelle Steuererklärung für Immobilien beim Finanzamt einreichen. Eine Übermittlung muss zwangsweise elektronisch geschehen – kümmern Sie sich bester weise direkt um das hierfür benötigte Elster-Konto oder wir bewerkstelligen das für Sie in Lutherstadt Wittenberg. Lesen Sie direkt alles Wichtige zur Thematik Grundsteuer 2022. Selbstverständlich unterstützen wir Sie die Grundsteuererklärung 2022 – auch in anderen Städten, besser gesagt bundesweit.

Grundsteuer 2022 Lutherstadt Wittenberg – zeitnahe und preiswerte Hilfe durch Fachmann

Unterstützung Grundsteuer 2022 Lutherstadt Wittenberg

Setzen Sie sich noch heute zum Thema Grundsteuer 2022 Lutherstadt Wittenberg mit uns in Verbindung. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Grundsteuererklärung.

Nutzen Sie dafür bitte direkt folgendes E-Mail-Postfach lutherstadt-wittenberg@grundsteuer.haus oder etwa optional dieses Onlineformular:

    Bitte auswählen *


    Die Angaben, die Sie in dieses Formular eingeben, werden zur Bearbeitung der Anfrage erhoben und verarbeitet. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung gelöscht sofern nicht anderweitige Bestimmungen die Aufbewahrung erforderlich machen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Stimmen Sie den Bedingungen zu?

    Abhakliste und Abfolge Grundsteuererklärung Lutherstadt Wittenberg

    Collage mit Zeitablauf und Verständlichmachung zum Thema Grundsteuer Steuerklärung Lutherstadt Wittenberg

    Zu der perfekten Beratung der Grundsteuer 2022 Lutherstadt Wittenberg benötigen wir unterschiedliche Unterlagen.

    Kontrollliste Grundsteuererklärung Lutherstadt Wittenberg:

    • Bodenrichtwert
    • Herstellungsjahr sowie gegebenenfalls Jahr einer etwaigen Kernsanierung
    • Wohnadresse
    • Grundstücksfläche
    • Bei verschiedenen Eigentümern: Infos zu den jeweiligen Besitzverhältnissen
    • Wohnfläche
    • Ihr Aktenzeichen (siehe Grundsteuerbescheid sowie Informationsschreiben des Finanzamts im Juni 2022)
    • Grundstückart
    • Grundbuchinformationen (u.a. Flurstück, Grundbuchblatt und Gemarkung)

    Gesetzt den Fall, dass Sie bei dem einen beziehungsweise anderen Punkt nicht weiterwissen, wenden Sie sich unkompliziert an Ihren Grundsteuer-Berater Lutherstadt Wittenberg. Freilich helfen wir Ihnen bei der Grundsteuererklärung.

    In diesem Zusammenhang noch einige abschließende Hinweise: Wir erstellen nicht nur Ihre Erklärung zur Grundsteuer 2022 für Lutherstadt Wittenberg, sondern gleichwohl bundesweit. Ebenfalls kümmern wir uns um Ihre Feststellungserklärung in Ballenstedt, Ihre Erklärung zur Grundsteuer 2022 in Halle sowie Ihre Erklärung zur Grundsteuer Halberstadt. Ferner muss die Erklärung zur Grundsteuer über Elster erfolgen.

    Nachfolgendes schreibt die Zeitung Du bist Halle hinsichtlich der Grundsteuererklärung 2022 Halle:

    Ab 20. Juni 2022 wird jede Eigentümerin und jeder Eigentümer von Grundstücken in Sachsen-Anhalt vom Finanzamt ein individuelles Informationsschreiben zur Grundsteuerreform erhalten. In diesem Informationsschreiben werden konkrete Angaben zum betroffenen Grundstück gemacht und weitere Hinweise zur Erklärungsabgabe gegeben. Auch das für die Erklärung notwendige Aktenzeichen wird mitgeteilt.

    Sollten Sie sonstige Punkte zur Thematik Grundsteuer 2022 Lutherstadt Wittenberg haben, unterstützen wir Sie selbstredend – optimal und intelligent. Verwenden Sie einfach die folgende E-Mail-Adresse lutherstadt-wittenberg@grundsteuer.haus sowie unser Grundsteuer-Anfrageformular.

    Weitere Infos finden Sie auch in nachstehenden Internetseiten:

    Jetzt freue ich mich auf Ihre Mail & verbleibe mit freundlichen Grüßen!

    Unterschrift Sigurd Warschkow – Rechtsanwalt und Grundsteuer-Berater

    Sigurd Warschkow
    (Rechtsanwalt & Grundsteuer-Berater Lutherstadt Wittenberg)

    Häufig gestellte Fragen zur Thematik Grundsteuererklärung für Lutherstadt Wittenberg

    Auf welcher Seite kann ich den Vordruck Grundsteuer 2022 herunterladen?
    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Derzeit werden leider noch keine Vordrucke Grundsteuererklärung 2022 von den Finanzbehörden zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

    Muss ich eine neue Grundsteuererklärung ebenfalls für mein Eigentum im Ausland anfertigen?
    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Glücklicherweise nicht, die gegenwärtige Grundsteuerreform gilt nur für Immobilien in Deutschland.

    Fällt die neue Grundsteuer niedriger aus?
    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Bezüglich einer Grundsteuer Erhöhung existieren aktuell keine genauen Informationen. Weil die jetzt überarbeitete Berechnung der Grundsteuer auf dem sog. Einheitswert aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern von 1935 aufbaut, ist eine Erhöhung nicht völlig ausgeschlossen. Kommunen beziehungsweise das Grundsteuer Finanzamt Lutherstadt Wittenberg werden den entsprechenden Grundsteuer Hebesatz beizeiten bestimmen.

    Kann ich für ein ganzes Wohnhaus die neue Erklärung zur Grundsteuer einreichen, sofern ich diverse Wohneinheiten zur Vermietung anbiete?
    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Selbstverständlich, bei diesem Sachverhalt reicht eine Grundsteuererklärung für das gesamte Haus.

    Kann man die Erklärung zur Grundsteuer in Papierform dem Finanzamt zur Verfügung stellen?
    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Bedauerlicherweise nicht, da die Erklärung zur Grundsteuer digital zu erfolgen hat. Die Abgabe auf Papier ist nicht realisierbar und wird von der Finanzbehörde zurückgewiesen.