Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen (NRW) – Beratung bei Grundsteuererklärung. Sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft bekommen ein persönliches Informationsschreiben ihres ortsansässigen Finanzamts zugestellt. Erwähnte Schreiben werden den Steuerpflichtigen sukzessive zugesandt. In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31.01.2023 muss die Feststellungserklärung (Grundsteuererklärung) in jedem Fall digital bei der zuständigen Finanzbehörde bzw. Finanzamt eingereicht werden.
Sofern Sie Hilfe bzw. Beratung für Ihre Feststellungserklärung benötigen senden Sie uns einfach eine E-Mail an nrw@grundsteuer.haus oder benutzen Sie unser Kontaktformular:
Bundesmodell gilt für die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat sich dazu entschieden von der sogenannten Öffnungsklausel bei der Grundsteuer keinen Gebrauch machen. In diesem Fall gilt das Bundesmodell für NRW genauso wie für viele der anderen Länder. NRW ist bemüht die Grundsteuererklärung für die Bundesbürger möglichst einfach zu gestalten und stellt zahlreiche benötigte Informationen in den Schreiben zu Verfügung, aber eben nicht alle. Benötigt werden von den Eigentümerinnen und Eigentümern beispielsweise bei Wohngrundstücken, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche sowie Baujahr.
Hintergrund zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Mit seinem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt und auf umgehende Änderungen hingewiesen. Die ausschlaggebenden Argumente für das Urteil lagen in den steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen im Hinblick auf die über einen jahrzehntelangen Zeitraum nicht durchgeführten Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen. Der Gesetzgeber musste die Grundsteuer reformieren, damit das Steueraufkommen für die Kommunen zeitgemäß und verlässlich abgesichert wird.
Für die Umsetzung der Neuregelung setztet das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis zum 31. Dezember 2019. Diesem Urteil trug der Bundesgesetzgeber mit dem Ende 2019 verabschiedeten, sogenannten Bundesmodell Rechnung. Dieses Modell ist bundeweit gültig, sofern ein Land nicht die sogenannte Öffnungsklausel nutzt. Das neue Grundsteuerrecht wird ab dem 1. Januar 2025 in Anwendung gebracht.
Hinweise für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken Grundsteuer B
Diese Hinweise gelten für Eigentümerinnen bzw. Eigentümer eines Wohngrundstücks in Nordrhein-Westfalen (NRW), z. B. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung.Alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Wohngrundstücks bekommen ein individuelles Informationsschreiben von ihrem Finanzamt zugestellt. Dieses Schreiben enthält eine Übersicht mit Daten sowie Informationen, die beim Erstellen der Feststellungserklärung helfen sollen. Nachdem die Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und ergänzt wurden können diese ab dem 01. Juli 2022 in die Feststellungserklärung eintragen werden. An dieser Stelle setzt unsere Grundsteuerberatung an.
Wichtige Daten für die Feststellungserklärung:
- Lage des Grundstücks – Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
- Gemarkung und Gemarkungsnummer
- Grundbuchblattnummer
- Flur sowie Flurstück
- Fläche des Flurstücks
- Bodenrichtwert
Informationen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Grundsteuer A
Für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft werden für die Grundsteuererklärung ab 01.07.2022 zahlreiche Informationen benötigt.
Übersicht Daten Grundsteuer A für die Feststellungserklärung NRW:
- Flurstücks-Kennzeichen
- Lage des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- Gemeinde
- Gemarkung sowie Gemarkungsnummer
- Grundbuchblattnummer
- Flur und Flurstück
- Fläche des Flurstücks
- im Kataster ausgewiesene Nutzung
- Ertragsmesszahl
Mitunter sind weitere Daten, wie z. B. Tierbestände nötig, um der Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen (NRW) Rechnung zu Tragen.
Grundsteuer NRW – Beratung und Hilfe
In den folgenden Städten erledigen wir die Feststellungserklärung NRW für Sie:
- Grundsteuererklärung Aachen
- Feststellungserklärung Arnsberg
- Erklärung zur Grundsteuer Bergheim
- Grundsteuererklärung Bergisch Gladbach
- Grundsteuer Bielefeld
- Feststellungserklärung Bocholt
- Grundsteuer Bochum
- Grundsteuer Bonn
- Feststellungserklärung Bottrop
- Grundsteuererklärung Castrop-Rauxel
- Erklärung zur Grundsteuer Detmold
- Grundsteuererklärung Dinslaken
- Grundsteuer Dormagen
- Feststellungserklärung Dorsten
- Grundsteuer Dortmund
- Erklärung zur Grundsteuer Duisburg
- Grundsteuer Düren
- Grundsteuererklärung Düsseldorf
- Erklärung zur Grundsteuer Essen
- Feststellungserklärung Gelsenkirchen
- Feststellungserklärung Gladbeck
- Grundsteuer Grevenbroich
- Erklärung zur Grundsteuer Gütersloh
- Grundsteuererklärung Hagen
- Grundsteuer Hamm
- Feststellungserklärung Herford
- Grundsteuer Herne
- Erklärung zur Grundsteuer Herten
- Grundsteuererklärung Hürth
- Grundsteuer Iserlohn
- Erklärung zur Grundsteuer Kerpen
- Grundsteuererklärung Köln
- Grundsteuererklärung Krefeld
- Feststellungserklärung Langenfeld (Rheinland)
- Grundsteuer Leverkusen
- Erklärung zur Grundsteuer Lippstadt
- Grundsteuererklärung Lüdenscheid
- Grundsteuer Lünen
- Feststellungserklärung Marl
- Grundsteuer Minden
- Feststellungserklärung Moers
- Grundsteuererklärung Mönchengladbach
- Grundsteuer Mülheim an der Ruhr
- Erklärung zur Grundsteuer Münster
- Grundsteuer Neuss
- Grundsteuererklärung Oberhausen
- Feststellungserklärung Paderborn
- Grundsteuererklärung Ratingen
- Grundsteuererklärung Recklinghausen
- Grundsteuer Remscheid
- Grundsteuererklärung Rheine
- Feststellungserklärung Siegen
- Erklärung zur Grundsteuer Solingen
- Grundsteuererklärung Troisdorf
- Grundsteuererklärung Unna
- Feststellungserklärung Velbert
- Grundsteuer Viersen
- Grundsteuererklärung Wesel
- Feststellungserklärung Witten
- Grundsteuererklärung Wuppertal
Die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen (NRW) lässt keine Stadt aus.
Übersicht Grundsteuerreform nach Bundesländern:
- Grundsteuerreform Baden-Württemberg
- Reform der Grundsteuer Bayern
- Neue Grundsteuerreform Berlin
- Grundsteuerreform 2022 Brandenburg
- Grundsteuererklärung Bremen
- Grundsteuererklärung 2022 Hamburg
- Grundsteuerreform 2022 Hessen
- Reform der Grundsteuer 2022 Mecklenburg-Vorpommern
- Grundsteuerreform Niedersachsen
- Grundsteuererklärung Rheinland-Pfalz
- Reform der Grundsteuer 2022 Saarland
- Grundsteuererklärung Sachsen
- Neue Grundsteuerreform Sachsen-Anhalt
- Grundsteuerreform 2022 Schleswig-Holstein
- Grundsteuerklärung 2022 Thüringen
Eine Gesamtübersicht zur Grundsteuerreform in Deutschland haben wir natürlich auch für Sie.
Das schreibt Wikipedia über das Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Nordrhein-Westfalen ([ˌnɔrtraɪ̯nvɛstˈfaːlən] ,[A 1] Ländercode NW, geläufige Abkürzung NRW[8]) ist eine parlamentarische Republik und ein teilsouveräner Gliedstaat innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.[9] Mit rund 17,9 Millionen Einwohnern ist es das bevölkerungsreichste Land Deutschlands. Die Landeshauptstadt ist Düsseldorf, die einwohnerreichste Stadt ist Köln. Die Bundesstadt Bonn ist heute Zweitregierungssitz der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern Sie noch Fragen zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen (NRW) finden Sie auch auf unserer Grundsteuer-Hauptseite.
So oder so wünsche ich Ihnen eine gute Zeit!
Sigurd Warschkow
(Rechtsanwalt und Grundsteuer-Berater NRW)
FAQ zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Worum handelt es sich bei der Grundsteuer?

Die Grundsteuer besteuert den vorhandenen Grundbesitz in Nordrhein-Westfalen. Dies macht die Grundsteuer zu einer sogenannten Objektsteuer. Zu einem Grundbesitz gehören Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Grundstücke des Grundvermögens. Folgende Grundstücksarten werden beim Grundvermögen bei der Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen (NRW) unterschieden: Unbebaute Grundstücke, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum (hier insbesondere die Eigentumswohnung), Teileigentum, Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke.
Ab wann und an wen ist die Grundsteuer zu entrichten?

Grundsätzlich wird die Grundsteuer vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zur Zahlung fällig. Allerdings ist auch auf Antrag eine jährliche Zahlung im Bereich des Möglichen. Nutznießer der Grundsteuer ist die jeweilige Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Für die Zahlung der Grundsteuer sind in NRW die Eigentümerinnen und Eigentümern des Grundbesitzes verantwortlich. Nach wie vor ist die Grundsteuer auf Mieterinnen und Mieter umlagefähig.
Zu welchem Zeitpunkt wurde die Grundsteuer reformiert?

Am 10. April 2018 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil. In diesem stellte es klar, dass die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer als unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes sind. Die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund nicht durchgeführter Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen über einen zu langen Zeitraum gaben den Ausschlag für das Urteil. Der Gesetzgeber erhielt durch das Bundesverfassungsgericht eine Frist für die Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019. Das Resultat ist das vom Bundesgesetzgeber mit dem Ende 2019 verabschiedete sogenannte Bundesmodell. Es ist bundesweit gültig, außer ein Land nutzt die Öffnungsklausel. Ab dem 01. Januar 2025 findet das neue Grundsteuerrecht Verwendung.