Neue Grundsteuer Bamberg – professionelle & preiswerte Hilfe vom Fachmann. In diesem Jahr startet die Realisierung der Grundsteuerreform: Ab dem 01. Juli 22 werden stückweise die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Hierzu müssen jedwede Immobilieneigentümer in der Bundes Republik Deutschland zwischen dem 01. Juli 2022 und 31. Januar 2023 die aktuelle Grundsteuererklärung für ihre Bauflächen und Immobilienobjekte beim Finanzamt einreichen. Entsprechende Übermittlung muss von Amtswegen digital geschehen – bemühen Sie sich besterweise direkt ums zu diesem Zweck notwendige Elster-Benutzerkonto oder Sie lassen das von uns in Bamberg realisieren. Erfahren Sie direkt alles Wesentliche zu den Thematiken Grundsteuererklärung 2022 und Grundsteuer Bayern. Wir helfen Ihnen natürlich bei Ihrer Grundsteuererklärung weiter – ebenfalls in anderen Regionen beziehungsweise überregional.
Neue Grundsteuer Bamberg – rasche & intelligente Beratung durch Experten
Hilfe neue Grundsteuer Bamberg
Setzen Sie sich jetzt zur Thematik neue Grundsteuer Bamberg mit uns in Verbindung. Selbstredend helfen wir Ihnen bei der Grundsteuererklärung.
Verwenden Sie dafür bitte einfach die nachfolgende E-Mail-Adresse bamberg@grundsteuer.haus bzw. andernfalls unser Kontaktfeld:
To Do Liste und Prozess Grundsteuer Steuerklärung Bamberg
Zu der idealen Hilfe neue Grundsteuer Bamberg brauchen wir verschiedene Dokumente.
Kontrollliste Feststellungserklärung Bamberg:
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Grundbuchinformationen (u.a. Flurstück, Grundbuchblatt und Gemarkung)
- Grundstückart
- Wohnraum
- Das Aktenzeichen (s. Grundsteuerbescheid sowie Informationsschreiben des Finanzamts im Juni 2022)
- Bei mehreren Eigentümern: Unterlagen zu den jeweiligen Besitzverhältnissen
- Baujahr und gegebenenfalls Jahr einer etwaigen Kernsanierung
- Wohnadresse
Wenn Sie beim einen oder aber anderem Punkt nicht weiterkommen, kontaktieren Sie direkt Ihren Grundsteuer-Berater Bamberg. Freilich erledigen wir für Sie Ihre Grundsteuererklärung.
An dieser Stelle noch einige abschließende Tipps:
Wir realisieren nicht nur die neue Grundsteuer Bamberg, sondern genauso im ganzen Bundesgebiet. Gleichermaßen kümmern wir uns um die Erklärung zur Grundsteuer 2022 in Nürnberg, die Grundsteuererklärung in Führt beziehungsweise Ihre Feststellungserklärung in Vaterstetten. Hinzukommt, dass für die Grundsteuererklärung Elster erforderlich ist. Weitere Informationen über die Grundsteuer-Steuererklärung im Bundesland Bayern erhalten Sie auf unserer Homepage.
Am Freitag, 1. Juli 2022 startet die Grundsteuerreform für die Bürger. Dies ist der erste Tag, an dem die Grundbesitzer ihre Erklärung zur Grundsteuer beim Finanzamt abgeben können.
Soweit Sie unbeantwortete Anliegen zum Themengebiet Erklärung zur Grundsteuer in Bamberg haben, sind wir Ihnen gerne behilflich – kompetent & günstig. Verwenden Sie direkt die folgende E-Mail-Adresse bamberg@grundsteuer.haus oder alternativ das Grundsteuer-Anfrageformular.
Ergänzende Infos finden Sie ebenfalls in den nachstehenden Beiträgen:
- Hilfe und Beratung Grundsteuer – Ihre Grundsteuererklärung schnell, kostengünstig und rechtssicher
So, jetzt freue ich mich auf Ihre Mitteilung & verbleibe mit schönem Gruß!
Sigurd Warschkow
(Rechtsanwalt und Grundsteuer-Berater Bamberg)
Häufig gestellte Fragen zum Thema Grundsteuererklärung in Bamberg
Ab welchem Datum muss ich die neue Grundsteuer in Bamberg bezahlen?

Die neue Grundsteuerreform tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Für Sie als Besitzer heißt das, dass Sie die neue Grundsteuer erst ab dem 01.01.2025 entrichten müssen. Bis zum 31.12.2024 gilt noch die alte Grundsteuer für Immobilieneigentümer in der Bundesrepublik Deutschland. Fortwährend ist die Grundsteuer alljährlich zu bezahlen.
Welche Infos sind für den Beratungstermin vonnöten?

Für den Termin zur Grundsteuererklärung sind in der Regel nachfolgende Infos vorteilhaft: Grundstückart, bei verschiedenen Eigentümern: Daten zu den einzelnen Besitzverhältnissen, Bodenrichtwert, Das Aktenzeichen (s. Bescheid zur Grundsteuer oder auch Informationsschreiben des Finanzamts aus Juni 2022), Wohnsitz, Grundbuchinformationen (u.a. Flurstück, Grundbuchblatt bzw. Gemarkung), Grundstücksfläche, Baujahr sowie ggf. Jahr einer etwaigen umfänglichen Sanierung und der Wohnraum.