Grundsteuermessbescheid Münster – kompetente und intelligente Beratung vom Anwalt. Dieses Jahr startet die Realisierung der Grundsteuer Neuregelung: Ab dem 01. Juli 2022 werden Stück für Stück die Grundsteuerwerte aktuell festgestellt. Hierfür müssen alle Eigentümer von Immobilien in der BRD zwischen dem 01. Juli und 31.03.2023 eine aktuelle Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für Wohneigentum beim Finanzamt abgeben. Eine Abgabe muss zwangsweise elektronisch geschehen – bemühen Sie sich optimalerweise sofort um das hierfür vorgeschriebene Elster-Benutzerkonto oder wir bewerkstelligen das für Sie in Münster. Lesen Sie direkt alles Essentielle zu den Themen Grundsteuer Nordrhein-Westfalen & Grundsteuererklärung 2022. Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei Ihrer Erklärung zur Grundsteuer 2022 – ebenso in anderen Gegenden bzw. deutschlandweit.
Grundsteuermessbescheid Münster – zuverlässige und preisgünstige Hilfe vom Spezialisten
Beratung Grundsteuermessbescheid Münster
Kontaktieren Sie uns direkt zur Thematik Grundsteuermessbescheid Münster. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Erklärung zur Grundsteuer 2022.
Nutzen Sie hierfür bitte direkt nachfolgendes E-Mail-Postfach muenster@grundsteuer.haus beziehungsweise anderenfalls unser Kontaktformular:
Abfolge Grundsteuer-Steuerklärung und Grundsteuer-Checkliste Münster
Zu der umfänglichen Hilfe bei dem Grundsteuermessbescheid Münster sind diverse Unterlagen nötig.
To Do Liste Grundsteuer Münster:
- Grundbuchinformationen (u.a. Flurstück, Grundbuchblatt sowie Gemarkung)
- Wohnadresse
- Bodenrichtwert
- Grundstücksfläche
- Baujahr und gegebenenfalls Jahr einer etwaigen Kernsanierung
- Grundstückart
- Ihr Aktenzeichen (siehe Grundsteuerbescheid sowie Informationsschreiben des Finanzamts im Juni 2022)
- Bei mehreren Eigentümern: Auskünfte zu den einzelnen Besitzverhältnissen
- Fläche zum Wohnen
Sofern Sie bei dem einen bzw. anderem Punkt nicht vorankommen, wenden Sie sich direkt Ihren Grundsteuer-Experten Münster. Sehr gerne erledigen wir für Sie Ihre Grundsteuererklärung.
Hier noch einige letzte Hinweise: Wir erstellen nicht nur Ihre Erklärung zur Grundsteuer für Münster, sondern gleichwohl deutschlandweit. Auch kümmern wir uns um Ihre Grundsteuererklärung in Steinfurt, die Feststellungserklärung Warendorf beziehungsweise Ihre Erklärung zur Grundsteuer in Dülmen. Darüber hinaus muss die Erklärung zur Grundsteuer über Elster versendet werden.
Dies schreibt die Westfälische Nachrichten zum Thema Erklärung zur Grundsteuer 2022 in Münster:
Münster – Der Ärger ist groß: Millionen Grundeigentümer müssen bis Ende Oktober Daten für die neue Berechnung der Grundsteuer abgeben. Erst war das Elster-Portal auf den Ansturm nicht vorbereitet, nun stolpern viele über unverständliche Formulare.
Falls Sie noch Aspekte zur Problematik Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts 2022 in Münster innehaben, unterstützen wir Sie selbstredend – zuverlässig & günstig. Benutzen Sie einfach die folgende E-Mail muenster@grundsteuer.haus oder unser Grundsteuer-Anfrage-Formular.
Zusätzliche Informationen finden Sie ebenfalls in nachstehenden Beiträgen:
- Hilfe und Beratung Grundsteuer – Ihre Grundsteuererklärung schnell, kostengünstig und rechtssicher
- Grundsteuerreform 2022 – die neue Grundsteuer trifft alle Wohnungs- und Haus-Eigentümer
- Lohnsteuerhilfevereine & Co. dürfen bei der Grundsteuer nicht beraten
Jetzt freue ich mich auf Ihre Mitteilung bezüglich des Grundsteuermessbescheid Münster und verbleibe mit schönen Grüßen!
Sigurd Warschkow
(Rechtsanwalt & Grundsteuer-Berater Münster)
FAQ rund um die Thematik Grundsteuer Steuerklärung für Münster
Welche Daten sind für den Beratungstermin vonnöten?

Für die Beratung für Ihre Erklärung zur Grundsteuer sind in der Regel folgende Infos nützlich: Grundstückart, Das Aktenzeichen (s. Bescheid zur Grundsteuer oder auch Informationsschreiben des Finanzamts aus Juni 2022), Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, bei verschiedenen Eigentümern: Infos zu den einzelnen Besitzverhältnissen, Grundbuchinformationen (u.a. Flurstück, Grundbuchblatt bzw. Gemarkung), Wohnadresse, Baujahr sowie gegebenenfalls Jahr einer etwaigen Kernsanierung sowie die Fläche zum Wohnen.