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Lohnsteuerhilfevereine & Co. dürfen bei der Grundsteuer nicht beraten

Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei der Grundsteuer nicht beraten – unsere Anwaltskanzlei Warschkow hilft Ihnen weiter. Anders als es einige Medien propagierten, fehlt einem Lohnsteuerhilfeverein die entsprechende Beratungsbefugnis, um rechtssicher und legal Ihre Grundsteuererklärung zu erstellen. Hier schaffen wir mit unserer Grundsteuer-Beratung Abhilfe.

Der Grundsteuer Einheitswert kurz erläutert:

Der Einheitswert Ihres Eigentums (Grundstück und Immobilie) wurde in der Vergangenheit als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen. Allerdings treten ab dem Jahr 2025 neue Regelungen in Kraft, welche aber schon ab 2022 Bürokratie für den Steuerpflichtigen nach sich ziehen. Jeder Immobilienbesitzer zahlt normalerweise Grundsteuer. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um einen Großgrundbesitzer oder einen Schrebergarten-Besitzer handelt. Der Staat berechnet die Grundlagen der Grundsteuer, aber die Kommune, in welcher sich die Immobilie befindet, legt die Höhe des zu zahlenden Betrags fest. Glaubt man dem Deutschen Städtetag, beträgt die Summe aller Grundsteuern mehr als 14 Milliarden Euro jährlich. Ergänzende Antworten auf Fragen zum Einheitswert Grundsteuer finden Sie weiter unten in den FAQ.

Jeder, der also ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück sein Eigen nennt, ist zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Diese unterliegt zwar erst in 2025 der Reformierung, aber setzt schon heute voraus, dass Eigentümer mit den Behörden zusammenarbeiten müssen – sprich, dass sie Rede und Antwort stehen.

Wir helfen Ihnen dabei, bei der Grundsteuererklärung nichts falsch zu machen und das Optimale aus der Grundsteuerklärung für Sie herauszuholen. Schreiben Sie uns einfach an.

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    Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei der Grundsteuer nicht beraten!

    Bild mit einem Paar bei einer Beratung zur Grundsteuerklärung. Lohnsteuerhilfeverein dürfen bei Grundsteuer nicht beraten, obwohl das Paar Mitglied eines Steuerhilfevereins ist.

    Im Jahr 2022 kommt auf Haus- und Grundstücksbesitzer eine besondere Pflicht zu. Gut und gerne 36 Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden. Und das heißt, dass für jedes Objekt eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss. Die genaue Bezeichnung lautet „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Hierfür wurde das Ziel gesetzt, diese Daten zwischen dem 1. Juli und 31.01.2023 abzufragen. Wichtig für Steuerpflichtige ist, dass dies ausschließlich elektronisch per ELSTER-Verfahren abgewickelt werden muss. In der Folge bedeutet das für die Steuerpflichtigen bzw. Mitgliedern von Lohnsteuerhilfevereinen, dass sie sich selbst einen ELSTER-Zugang anlegen müssen und bei der Grundsteuererklärung allein gelassen werden. Denn Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei der Grundsteuer nicht beraten. Hier bleiben dann nur die Optionen, die komplizierte Grundsteuererklärung selbst zu machen, sich an andere steuerberatende Berufe zu wenden oder unsere kostengünstige Grundsteuerberatung in Anspruch zu nehmen.

    Wichtige Punkte rund um die Grundsteuer für steuerpflichtige Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen:

    • Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland
    • Abgabe der Grundsteuererklärung in elektronischer Form per MeinELSTER
    • Abgabe der Erklärung zwischen 01. Juli 2022 und 31.01.2023
    • Bundesweit unterschiedliche Modelle (Ertragswertverfahren, vereinfachtes Sachwertverfahren, Bodenwertmodell, Flächenmodell und Fläche-Lage-Modell)
    • Keine Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine
    • Welche Eigentümer eine Steuererklärung abgeben müssen
    • Bürokratischer Ablauf der neuen Grundsteuer-Erhebung

    Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen und andere Steuerpflichtige erhalten entweder Post vom Finanzamt, dass sie zur Abgabe der Steuererklärung auffordert, oder sie werden über eine sogenannte Allgemeinverfügung öffentlich über die Tagesmedien informiert. Die Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung betrifft alle Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Eigentumswohnungen sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Sofern die Zahlen des Bundesfinanzministeriums stimmen, handelt es sich in Deutschland um 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten. Die schiere Menge der zu erfassenden Grundsteuererklärungen macht dieses Vorhaben zu einem der größten Projekte der Steuerverwaltung in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

    Die Grundsteuerreform lässt sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurückführen. In diesem Urteil wurde die bis dato angewandte Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. In der Folge einigte sich die Bundesregierung darauf, eine Grundsteuerreform durchzuführen. Auch wenn die Reform erst am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, sorgt sie schon heut für viel bürokratischen Aufwand.

    Von nun an dürfen die Finanzämter nicht mehr auf die veralteten Bemessungsgrundlagen aus den Jahren 1935 (Ost) und 1964 (West) zurückgreifen. Die Finanzämter sind angewiesen ihre Datensätze zu erneuern und jedes einzelne Grundstück neu zu bewerten. Die Grundsteuerreform dürfte die Behörden für einige Jahre beschäftigen.

    Infos rund um die Grundsteuer für Lohnsteuerhilfevereine und deren Mitglieder

    Zeichnung mit einem Haus, dass ein Euro-Zeichen umschließt

    Das verbirgt sich hinter der Grundsteuer!

    Die Grundsteuer ist eine von Staat erhobene Steuer auf den Besitz von Grundstücken sowie Gebäuden. Im Gegensatz zur Grunderwerbssteuer kommt diese jährlich zum Tragen. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude ab. Der vorwiegende Teil der Wohnungseigentümer zahlt einige hundert Euro jährlich. Teurer wird es für Besitzer von Mietshäusern, die häufig vierstellige Beträge zahlen, welche sie in der Regel auf ihre Mieter in den Nebenkosten umlegen.

    Bundesländer regeln Grundsteuer verschieden!

    Es ist bundeseinheitlich nicht geregelt, welche Daten die Eigentümer in der Steuererklärung preisgeben müssen. Durch den Bundestag wurde im Jahr 2019 zwar das sogenannte Bundesmodell beschlossen, aber die Bundesländer erhielten die Möglichkeit, davon abzuweichen und ein eigenes System zu entwickeln. Von 16 Bundesländern machten fünf von dieser Öffnungsklausel Gebrauch. Die restlichen 11 Länder folgen weitestgehend dem Bundeskonzept.

    Komplett schlossen sich dem Grundsteuer-Bundesmodell Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen an. Die Länder Sachsen und das Saarland nutzen ebenso das Bundesmodell, aber orientieren sich nicht an der Höhe der Steuermesszahlen.

    Die erwähnten elf Bundesländer richten sich bei der Steuerberechnung am Wert des Bodens, einer statistisch ermittelten Kaltmiete, an der Grundstücksfläche, der Wohnfläche sowie der Beschaffenheit und dem Alter der Immobilie aus. All diese Angaben muss der jeweilige Eigentümer mit der Grundsteuererklärung per MeinELSTER mitteilen.

    Viele der abgeforderten Daten haben die Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen und andere Steuerpflichtige nicht mal eben zur Hand. Oft muss auf externe Quellen bei der Grundsteuererklärung zurückgegriffen werden. So kann z. B. der Bodenrichtwert über das Bodenrichtwert-Informationssystem herausgefunden werden. Zum anderen müssen Eigentümer Gemarkung und Flurstück mit in der Erklärung angeben. Dabei ist die Gemarkung im Grundbuch vermerkt und bezeichnet das Gebiet, in welchem das Grundstück liegt. Diese Gemarkung besteht aus mehreren sogenannten Fluren, die sich wiederum aus verschiedenen Grundstücken oder Flurstücken zusammensetzt. Natürlich kann ein Grundstück aus mehreren Flurstücken bestehen.

    Sofern der Steuerpflichtige in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen wohnt muss dieser in der Grundsteuererklärung nur Angaben über die Flächen des Grundstücks und des Gebäudes sowie die Lage des Grundstücks machen. Diese Bundesländer sind nämlich vom Grundsteuer-Bundesmodell abgewichen.

    Grafik zeigt ein Haus auf gerollten Geldscheinen

    Die Berechnung der Grundsteuer im Überblick!

    Durch die von Steuerpflichtigen mitgeteilten Daten ermitteln die Finanzämter den Grundsteuerwert, welcher mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert wird. Hieraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Durch die Finanzämter wird dann ein Bescheid über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag zugesandt, welche noch nicht als Zahlungsaufforderung gelten.

    Im Anschluss daran berechnen die Ämter unter Zuhilfenahme der Hebesätze der einzelnen Kommunen die Höhe der Grundsteuer. Diese Hebesätze unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich und führen zu großen Unterschieden in der Höhe der Grundsteuer.

    Die Formel zur Berechnung für die neue Grundsteuer 2025 lautet:

    Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz

    Wie viel der steuerpflichtige Eigentümer am Ende zahlen muss, erfährt dieser aus dem Grundsteuerbescheid, dem ihm die Stadt bzw. Gemeinde zusendet. Es ist zwar in der Theorie geplant, dass sich die Einnahmen der Kommunen nicht verändern und diese den Hebesatz anpassen, aber in Wirklichkeit wird es wohl die eine oder andere Gemeinde geben, welche so Zusatzeinnahmen generiert und von der Theorie abweicht. Nicht wenige steuerpflichtige Mitglieder aus Lohnsteuerhilfevereinen werden wohl mehr und einige wenige in Zukunft eine geringere Grundsteuer zahlen. Das Fälligkeitsjahr für die neu berechnete Grundsteuer ist 2025.

    Wikipedia über Lohnsteuerhilfevereine:

    Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen (§ 13 StBerG). Sie wurden auf Betreiben der Gewerkschaften im Jahr 1964 geschaffen. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass Arbeitnehmern unabhängig von der Höhe des Einkommens eine steuerliche Beratung zu angemessenen Kosten erhalten können.

    Besuchen Sie auch gerne die Lohnsteuerhilfe Gladbeck um weitere Informationen für Mitglieder zu erhalten.

    An dieser Stelle hoffe ich, dass alle Fragen insoweit geklärt sind, warum Lohnsteuerhilfevereine in Sachen Grundsteuer nicht beraten dürfen.

    Über Ihre Nachricht freue ich mich & sage auf bald!

    Unterschrift Sigurd Warschkow – Rechtsanwalt und Grundsteuer-Berater

    Sigurd Warschkow
    (Rechtsanwalt & Grundsteuer-Berater)

    Fragen und Antworten zum Thema Lohnsteuerhilfevereine Grundsteuer-Erklärung

    Wen betrifft die Grundsteuerreform?

    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Von der Grundsteuerreform sind im Grunde alle Eigentümer betroffen, die selbstgenutzte, gewerbliche und land- und forstwirtschaftliche Grundstücke besitzen. Hierbei handelt es sich in Deutschland um etwa 36 Millionen Grundstücke, die neu bewertet werden müssen. Dabei muss für jedes Grundstück zwischen den 01. Juli 2022 und 31.01.2023 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgegeben werden. Mit Beginn des Jahres 2022 wurden steuerpflichtige Grundstücksinhaber in einigen Bundesländern schon vom Finanzamt über die Grundsteuerreform und die erforderliche elektronische Feststellungserklärung informiert. Ebenfalls wurde auf die Abgabe per ELSTER hingewiesen. Die Nutzung dieser Onlineplattform ist ein Muss.

    Wie wird die Feststellungserklärung eingereicht?

    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Die Daten zur Grundsteuererklärung müssen per ELSTER eingereicht werden. Bei ELSTER handelt es sich um eine Onlineplattform des Finanzamtes, die schon seit 1996 in abgewandelter Form ihren Einsatz findet. Auf die Plattform können im Internet verschiedene Anträge, wie zum Beispiel der Lohnsteuerklassenwechsel beim Finanzamt, eingereicht werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Steuerpflichtige ihre Einkommensteuererklärung direkt online an das Finanzamt übermitteln. Im Rahmen der sogenannten Feststellung müssen als Folge durch die neue Grundsteuerreform alle Daten elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Die elektronische Abgabe dieser Feststellungserklärung an das Finanzamt ist zwingend. Eine Abgabe in Papierform ist nicht möglich und auch nicht geplant. Rein theoretisch können Lohnsteuerhilfemitglieder ihre Feststellungserklärung und die damit angefragten erforderlichen Daten des Grundstückswertes eigenhändig auf der Onlineplattform der Finanzämter namens ELSTER erfassen. Dazu ist ein Online-Zugang zu MeinELSTER notwendig. Doch Vorsicht, wer sich hier nicht mit den jeweiligen Feststellungsverfahren auskennt oder etwas Falsches eingibt, zahlt mitunter am Ende zu viel Grundsteuer. Hier setzen wir mit unserer Grundsteuerberatung, auch für Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen, an. Wir helfen dabei, dass der Grundsteuerpflichtige keinen Euro zu viel bezahlt.

    Wann muss die Erklärung für die neuen Grundstückswerte eingereicht werden?

    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Selbst wenn die neue Grundsteuerreform erst ab dem Jahr 2025 Anwendung findet, erfolgt die Feststellung der neuen Grundstückswerte vorab. Für jedwedes Grundstück ist zwischen 01. Juli 2022 und 31.01.2023 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form einzureichen. Mutmaßlich werden Ende März 2022 alle Grundstückeigentümer durch eine Allgemeinverfügung informiert, ab Juli 2022 die Erklärungen per elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen. Betreffende Personen haben also für die Abgabe ihrer Erklärung eine Abgabezeitraums zwischen dem 01. Juli 2022 und 31.01.2023. Da eine starke Nachfrage nach der Grundsteuer-Beratung zu erwarten ist vereinbaren Sie am besten frühzeitig einen Termin mit uns.

    Unterscheidet sich die Grundsteuerklärung in den einzelnen Bundesländern?

    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Es existiert zwar ein Bundesmodell für die Berechnung der Grundsteuer, aber nicht alle Länder wenden es in seiner reinen Form an. Im Wesentlichen sind zwei Grundsteuer-Arten zu unterscheiden: Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Betriebe sowie Grundsteuer B für bebaute Grundstücke. In beiden Fällen handelt es sich bei der Neuregelung um ein Modell, welches mit dem Grundsteuer-Reformgesetz einherging.

    Wie groß ist der bürokratische Aufwand für Grundstücksinhaber bei der Grundsteuererklärung?

    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Die sogenannte Hauptfeststellung (Erklärung) ist zwischen dem 01. Juli 2022 sowie dem 31.01.2023 bei dem jeweiligen Finanzamt einzureichen. In dieser Erklärung sind die aktuellen Grundsteuerwerte bereitzustellen, welche ab dann bei der Bewertung ab dem Kalenderjahr 2025 die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer bilden.

    Welche Angaben muss der Steuerpflichtige für Wohngrundstücke leisten?

    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Für Wohngrundstücke sind laut dem Bundesfinanzministerium die nachfolgenden Angaben nötig: Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr der Immobilie. Diese Daten sind z. B. den bisherigen Grundsteuer-Bescheiden oder Kauf- und Notarverträgen zu entnehmen. Eine Herausforderung dürfte der sogenannte Bodenrichtwert mit sich bringen. An dieser Stelle machen es sich die Finanzbehörden einfach und verweisen auf die Ermittlungsplattform BORIS-D mit der dieser Wert zwar unkompliziert, jedoch kostenpflichtig, ermittelt werden kann. Stichtag der Werte ist hier der 01. Januar 2022, selbst wenn die Grundsteuererklärung erst ab Juli 2022 abgeben werden kann. Halten wir also fest, dass die neue Grundsteuer 2025 fällig wird.

    Wie sieht die Feststellungserklärung für den Grundsteuerpflichtigen aus?

    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Bis dato ist noch nicht veröffentlicht, wie die Feststellungserklärung schlussendlich aussehen wird oder welche Daten über ELSTER-Online erfasst werden müssen. Dies wird erst spätestens ab 01. Juli 2022 wirklich klar sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden noch keine Muster oder Formulare zur Feststellungserklärung bekanntgegeben oder öffentlich gemacht.

    Kann ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Erstellung der Feststellungserklärung weiterhelfen?

    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Nein, Lohnsteuerhilfevereine dürfen nach derzeitiger Rechtslange bei der Erstellung der Feststellungserklärung keine Hilfe leisten. Grundlage bildet hier das Steuerberatungsgesetz, welches es den Vereinen nicht erlaubt Grundsteuererklärungen zu erstellen.

    Ist die Grundbesitzabgabe umlagefähig?

    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Sofern im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Nebenkosten vom Mieter zu tragen sind, kann in der Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer als Posten vorhanden sein. Laut § 2 Nr. 1 BetrKV (Betriebskostenverordnung) gehört die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten. In diesem Fall wird die Grundbesitzsteuer durch den Vermieter an den Mieter durchgereicht.

    Kann die Grundsteuer von der Steuer abgesetzt werden?

    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Ja, Vermieter sind berechtigt die Grundsteuer als Werbungskosten in der Steuererklärung in voller Höhe geltend zu machen. Allerdings gilt dies nicht für eine selbst genutzte Immobilie.

    Wer zahlt die Grundsteuer bei Hauskauf?

    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Geht es nach den rechtlichen Bestimmungen der §§ 9, 10 und 17 Grundsteuergesetz ist der ehemalige Eigentümer nach wie vor für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwortlich. Somit klärt sich auch die Frage der Zahlung der Grundsteuer bei Verkauf einer Immobilie.

    Warum dürfen Lohnsteuerhilfevereine nicht beraten?

    Grafik zeigt Haus mit Euro-Zeichen für Fragen rund um die Grundsteuer

    Wieso der Gesetzgeber den Lohnsteuerhilfevereinen keine Beratungsbefugnis bei der Feststellungserklärung einräumt, stellt selbst viele Steuerexperten und Politiker vor ein Rätsel.